Besucher der Ortenau Kliniken müssen ab dem 1. März keinen Nachweis mehr über einen negativen Corona-Test erbringen. Auch die pandemiebedingten Einschränkungen zu den Besuchszeiten entfallen. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske besteht für Besucher der Kliniken jedoch vorerst weiterhin. Das Ortenau Klinikum setzt damit die kürzlich vom Land veränderten Corona-Schutzvorgaben um. Für Beschäftigte der Ortenau Kliniken besteht ab März keine generelle Maskenpflicht mehr. Für sie entfällt auch die Testpflicht.

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